Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung in der Landwirtschaft sicher einhalten

Arbeitgeber in Deutschland müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Das gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe. Hier lesen Sie, welche Vorgaben gelten, was bei Prüfungen gefragt ist und wobei DAZE Sie unterstützt.
Das EuGH-Urteil und seine Folgen
Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System einrichten müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit jedes Mitarbeiters gemessen werden kann.
Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 klargestellt, dass diese Pflicht in Deutschland schon jetzt gilt und nicht erst nach einer Gesetzesänderung. Aufzuzeichnen ist die gesamte Arbeitszeit, nicht nur die Zeit über acht Stunden. Eine bestimmte Form ist laut Bundesarbeitsministerium derzeit nicht vorgeschrieben, auch handschriftliche Aufzeichnungen sind zulässig.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Überblick
Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie lange und mit welchen Pausen gearbeitet werden darf. Die wichtigsten Punkte für Sie als Arbeitgeber:
Maximale Arbeitszeit
- Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.
- Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.
Ruhepausen und Ruhezeiten
- Bei mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Bei mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause
- Zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn: mindestens 11 Stunden Ruhezeit
Dokumentationspflicht
- Arbeitszeit, die über 8 Stunden am Werktag hinausgeht, muss nach § 16 Abs. 2 ArbZG aufgezeichnet werden.
- Diese Aufzeichnungen sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Besonderheiten in der Landwirtschaft
Saisonale Schwankungen
In der Ernte und in der Aussaat fallen deutlich mehr Arbeitsstunden an als in ruhigeren Phasen. Das ArbZG erlaubt in der Landwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung:
- In Tarifverträgen können abweichende Regelungen vereinbart werden.
- Der Ausgleichszeitraum für die durchschnittliche Arbeitszeit kann verlängert werden.
- Die Ruhezeit kann unter Bedingungen verkürzt werden, wenn sie später ausgeglichen wird.
Saisonarbeitskräfte
Viele Betriebe beschäftigen Saisonarbeiter, oft aus dem Ausland. Für sie gelten dieselben Arbeitszeitvorschriften wie für alle anderen Mitarbeiter. Eine vollständige Dokumentation schützt hier auch vor dem Vorwurf der Schwarzarbeit.
Was bei Betriebsprüfungen gefordert wird
Prüfen Zoll, Rentenversicherung oder Gewerbeaufsicht, werden typischerweise diese Unterlagen angefordert:
- Arbeitszeitnachweise für alle Mitarbeiter
- Pausenzeiten und ihre Dokumentation
- Überstundenaufzeichnungen mit Nachweis des Ausgleichs
- Urlaubsansprüche und genommene Urlaubstage
- Arbeitsverträge mit den vereinbarten Arbeitszeiten
Die Aufzeichnungen müssen vollständig und nachvollziehbar sein. Lose Zettel, die fehlen oder sich nicht lesen lassen, erfüllen diese Anforderung oft nicht.
Typische Prüfungsschwerpunkte
- Werden die Ruhezeiten eingehalten?
- Wird die maximale Arbeitszeit regelmäßig überschritten?
- Sind die Pausen dokumentiert?
- Passen die Lohnabrechnungen zu den erfassten Arbeitszeiten?
Wobei DAZE hilft
DAZE ist für landwirtschaftliche Betriebe entwickelt.
Erfassung auf dem Smartphone
Ihre Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitszeiten auf dem Smartphone, mit Start, Ende, Pause und Tätigkeit. Die Verwaltung sieht die gespeicherten Einträge in der Webanwendung.
Prüfung und Sperre
Die Verwaltung prüft die Einträge und markiert sie als überprüft. Überprüfte und exportierte Zeiträume können Mitarbeiter nicht mehr selbst ändern.
Hinweise bei Regelverstößen
DAZE prüft Pausen, Ruhezeiten und die tägliche Höchstarbeitszeit nach den Regeln Ihres Betriebs. Je nach Einstellung weist DAZE auf eine Abweichung hin oder lehnt den Eintrag ab.
Export für Prüfungen
Für eine Prüfung exportieren Sie die Arbeitszeiten je Mitarbeiter und Zeitraum als PDF.
Fazit
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe. Wer Arbeitszeiten vollständig erfasst, regelmäßig prüft und die Unterlagen griffbereit hat, kann einer Prüfung gelassen entgegensehen. Eine digitale Lösung nimmt dabei Arbeit ab. Verantwortlich für die Einhaltung bleibt der Arbeitgeber.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen zur Arbeitszeiterfassung in Ihrem Betrieb wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an Ihre Landwirtschaftskammer.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht zur Zeiterfassung auch für kleine Betriebe?
Ja, die Pflicht gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße.
Wie lange müssen Arbeitszeitdaten aufbewahrt werden?
Aufzeichnungen nach § 16 Abs. 2 ArbZG müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Was wird bei Prüfungen typischerweise angesehen?
Vor allem, ob die Aufzeichnungen vollständig und nachvollziehbar sind und ob sie zur Lohnabrechnung passen.
Hilft digitale Erfassung bei der Einhaltung?
Sie kann helfen. Eine digitale Lösung weist auf fehlende Pausen oder zu kurze Ruhezeiten hin und erleichtert die Vorlage der Unterlagen. Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber.
Ersetzt dieser Artikel eine Rechtsberatung?
Nein. Er gibt eine Orientierung, ersetzt aber keine individuelle rechtliche Beratung.
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